Privatinsolvenz: Wie sie abläuft, wie lange sie dauert und was Ihnen bleibt
Was im Verfahren geschieht, warum es üblicherweise nicht länger als 3 Jahre dauert und weshalb Sie Wohnung und Auto meistens behalten können.
Zum RatgeberDirekt in Helmstedt, an der Grenze zu Sachsen-Anhalt
Am bekanntesten Grenzübergang Deutschlands hilft heute ein gemeinnütziger Verein über eine ganz andere Grenze: zurück in ein Leben ohne Schulden.
Termine meist in derselben Woche Vertraulich

Wenn Sie gerade keine langen Texte lesen möchten: Das hier genügt für den Anfang.
Schulden sind kein Schicksal. Etwa 5,7 Millionen Menschen in Deutschland gelten als überschuldet (Creditreform SchuldnerAtlas 2025). Hilfe zu holen ist kein Versagen.
Wer Bürgergeld oder Sozialhilfe bezieht oder nur ein geringes Einkommen hat, wird komplett kostenfrei beraten.
Schuldenfrei in der Regel nach 3 Jahren. Seit der Reform von 2020 erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung regulär nach drei Jahren, früher waren es sechs.
Ihr Existenzminimum bleibt unantastbar. 1.590 Euro netto im Monat sind vor Pfändung geschützt, mit Unterhaltspflichten mehr.
Alles, was Sie uns erzählen, bleibt bei uns. Wir unterliegen der Schweigepflicht. Weder Arbeitgeber noch Nachbarn erfahren von Ihrer Beratung.
Insolvenz ist nicht der einzige Weg. Oft reicht eine außergerichtliche Einigung. Diese Lösung prüfen wir immer zuerst.
Mit einem P-Konto, dem Pfändungsschutzkonto, bleibt Ihr Existenzminimum sofort verfügbar. Ihre Bank muss das Girokonto auf Ihren Antrag umwandeln. Rufen Sie uns an, wir sagen Ihnen, wie es geht.
Viele Menschen zögern jahrelang, bevor sie Unterstützung suchen. Oft steckt Scham dahinter, manchmal die Angst vor dem Begriff Insolvenz. Doch es gilt: Je eher Sie zu uns kommen, desto mehr Wege stehen uns offen. In vielen Fällen lässt sich eine Insolvenz sogar vollständig vermeiden.
Trifft auch nur einer dieser Sätze zu, reicht das bereits für ein Gespräch.
Sechs Fragen, eine ehrliche Einschätzung. Eine Beratung ersetzt der Check nicht, aber er macht Ihnen deutlich, wo Sie gerade stehen.
Läuft ausschließlich hier auf Ihrem Gerät. Gespeichert oder an uns übermittelt wird dabei nichts.
Reicht Ihr Geld am Monatsende für Miete, Strom und Lebensmittel?
Nutzen Sie den Dispo oder Kredite, um andere Schulden zu bezahlen?
Haben Sie Mahnungen oder Inkasso-Briefe bekommen?
Sind Miete, Strom oder Krankenkasse im Rückstand?
Wurde Ihr Konto oder Lohn schon gepfändet?
Wissen Sie, wie hoch Ihre Schulden insgesamt sind?
Zu jedem Schritt steht dabei, welcher Teil bei Ihnen liegt und welchen wir Ihnen abnehmen. Sie werden merken: Der größte Teil liegt bei uns.
Bringen Sie Ihre Unterlagen bitte möglichst geordnet mit: Mahnungen, Inkasso-Briefe, Kontoauszüge. So nutzen Sie den Termin bestmöglich für sich.
Wir wenden uns an sämtliche Gläubiger und erfassen, wie hoch Ihre Schulden insgesamt sind. Anschließend haben Sie Ihren Stand schriftlich vor sich.
Kaum etwas. Nur die Entscheidung, welchem Vorschlag Sie zustimmen, liegt bei Ihnen.
Mit sämtlichen Gläubigern verhandeln wir: über Ratenpläne, Vergleiche, oft auch einen Teilerlass. Kommt die Einigung zustande, sind Sie ganz ohne Insolvenz am Ziel.
Bevor ein Verbraucherinsolvenzantrag gestellt werden kann, schreibt das Gesetz einen außergerichtlichen Einigungsversuch vor. Diesen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch gemäß § 305 InsO übernehmen wir für Sie. Bleibt der Versuch erfolglos, erhalten Sie von uns die offizielle Bescheinigung nach § 305 InsO. Erst mit dieser Bescheinigung lässt sich danach der eigentliche Insolvenzantrag bei Gericht einreichen.
Sie unterschreiben den Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens, den wir anhand Ihrer Angaben vorbereitet haben.
Kommt es zu keiner Einigung, übernehmen wir für Sie die Bescheinigung nach § 305 InsO. Den Insolvenzantrag füllen wir gemeinsam mit Ihnen aus, damit endet unsere Tätigkeit. Sobald das Verfahren eröffnet ist, dürfen Ihre Gläubiger nicht mehr einzeln gegen Sie vollstrecken.
Sie erfüllen überschaubare Pflichten: arbeiten oder sich um Arbeit bemühen, den pfändbaren Teil des Einkommens abführen, Adressänderungen melden usw.
Von da an liegt das Verfahren bei Gericht und Treuhänder. Am Ende können Ihre Gläubiger die übrigen Schulden aus dem Verfahren grundsätzlich nicht mehr verlangen, und seit 2023 wird der SCHUFA-Eintrag bereits 6 Monate später gelöscht.
Im Erstgespräch finden wir heraus, welcher Schritt bei Ihnen als Nächstes ansteht.
Termin buchen0 €für die meisten, die sich an uns wenden

Träger ist die Schuldnerberatung für Menschen in Niedersachsen e. V., Amtsgericht Braunschweig (VR 201426). Als Verein verdienen wir nichts an Ihrer Notlage.
"Von den meisten hören wir denselben Satz: 'Warum habe ich nicht viel früher angerufen?' Den ersten Schritt müssen Sie selbst machen. Alle weiteren können wir Ihnen abnehmen." Das Beratungsteam der Schuldnerberatung Helmstedt
Bei uns in Helmstedt, nach Vereinbarung. Wenn Sie möchten, auch am Telefon oder per Videogespräch. Den ersten Schritt machen Sie, ohne dafür vor die Tür zu gehen.
Knapp erklärt, ohne juristische Fachsprache. Den Rest klären wir im persönlichen Gespräch.
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Zum RatgeberAb wann Ihre Gläubiger nichts mehr verlangen können, wie lange der SCHUFA-Eintrag noch bestehen bleibt und wie der Neuanfang mit den Finanzen gelingt.
Zum RatgeberIhre Frage taucht hier nicht auf? Greifen Sie zum Hörer, wir beantworten sie Ihnen sofort.
Das erste Gespräch kostet Sie grundsätzlich nichts. Wer Bürgergeld oder Sozialhilfe bezieht oder nur wenig verdient, zahlt bei uns auch für das komplette außergerichtliche Verfahren nichts. Sollten darüber hinaus Kosten anfallen, sprechen wir das vorher offen mit Ihnen durch.
Nach der Gesetzesreform von 2020 vergehen bis zur Restschuldbefreiung meist 3 Jahre. Was dann noch an Schulden übrig ist, können Ihre Gläubiger grundsätzlich nicht mehr verlangen.
Lassen Sie Ihr Girokonto in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umstellen. So bleiben Ihnen 1.590 Euro im Monat als Existenzminimum vor dem Zugriff sicher, bei Unterhaltspflichten entsprechend mehr. Sobald Sie das beantragen, ist Ihre Bank dazu verpflichtet. Wir unterstützen Sie dabei.
Ja. Von uns erfährt niemand von Ihrer Beratung, weder Ihr Arbeitgeber noch Familie oder Nachbarn. Wenn Sie möchten, können Sie sich beim ersten Kontakt auch anonym melden. Die Privatinsolvenz selbst wird zwar öffentlich bekanntgemacht, wir geben jedoch nichts weiter.
Nein. Am Anfang steht der Versuch, sich mit Ihren Gläubigern außergerichtlich zu einigen, etwa durch Ratenpläne oder einen Vergleich mit Teilerlass. Erst wenn das nicht gelingt, folgt als nächster Schritt die Privatinsolvenz.
Die Insolvenz allein bedeutet nicht, dass Ihre Mietwohnung in Gefahr ist. Auch Ihr Auto bleibt Ihnen normalerweise erhalten, sofern Sie es brauchen, um zur Arbeit zu kommen. Wie es in Ihrer Situation aussieht, besprechen wir im Erstgespräch.
Seit 2023 wird die Restschuldbefreiung schon 6 Monate nach der Erteilung aus der SCHUFA entfernt, statt wie früher erst nach 3 Jahren. Sie kommen dadurch deutlich schneller wieder in ein normales finanzielles Leben.
Meist müssen Sie gar nicht warten, häufig klappt es noch in derselben Woche. Andere Beratungsstellen haben sonst oft mehrere Monate Vorlauf. Genau dafür sind wir da.
Melden Sie sich telefonisch oder bitten Sie uns um einen Rückruf. Das Gespräch bleibt vertraulich und verpflichtet Sie zu nichts. Wie es weitergeht, entscheiden Sie anschließend in Ruhe.
Sie hören werktags von uns, diskret und ohne Druck.
Diesen Satz bekommen wir fast täglich zu hören. Durch Abwarten schrumpfen Schulden nicht, nur der Druck nimmt zu. Ein Anruf reicht aus, und Sie müssen das nicht mehr allein tragen.
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